Bereits am 28.07.1933 erließ die Reichsregierung in einem Erlass eine Ortsanweisung des zivilen Luftschutzes sowie in der weiteren Zeit der Regierungspräsident in Aurich weitere Verfügungen, damit bei der Einrichtung von Luftschutzräumen in Dienstgebäuden unzweckmäßige Bauten und unnötige Kosten vermieden wurden.
Vorläufige Ortsanweisung für den Luftschutz der Zivilbevölkerung, Dietrich Janßen, Emden, 2002