(Deutsch) Flammschutz Albert – verzögert Brandschäden

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Auf Grund des § 7 der Ersten Durchführungsverordnung zum Luftschutzrecht vom 18.4.1941 (Reichsgesetzblatt RGBl. I S. 212) wurde der örtlichen Luftschutzleiter der Stadt Emden – Oberbürgermeister Renken –  ermächtigt, den Eigentümern der in der Stadt vorhandenen wichtigen Bauwerke die Behandlung der hölzernen Bauteile in Dachgeschossen und Turmbauten mit Feuerschutzmittel durch polizeiliche Verfügung als Pflicht aufzuerlegen.

Flammschutz Albert – verzögert Brandschäden, Dietrich Janßen, Emden, 2017