Der Luftschutzwart hat alle Mitglieder der Hausgemeinschaft zu beraten, die technischen Maßnahmen vorzubereiten und nach Aufruf des Luftschutzes durchzuführen. Beim Alarm, während des Luftangriffs und nach der Entwarnung sorgt er für Ordnung im Hause und hilft zusammen mit der Hausfeuerwehr den Nachbarn als Glied der Luftschutzgemeinschaft.
Der Luftschutzwart und die Luftschutzgemeinschaft, Dietrich Janßen, Emden, 2003, Abschrift